Logopädie im Gesundheitszentrum Reinecke
Unsere Logopädie behandelt Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen. Das Angebot ist aktuell am Standort Himmelpforten gebündelt — mit Wartezimmer, Spielmaterial und Therapieräumen, die auf logopädische Arbeit ausgelegt sind.
Was Logopädie ist
Logopädie arbeitet an dem, was man oft erst dann bemerkt, wenn es nicht mehr klappt: verstanden werden, sich verständlich machen, sicher schlucken, eine tragfähige Stimme haben. Eine Sitzung beginnt mit einer Befundung — was funktioniert, was nicht, was steht auf der Verordnung. Daraus entsteht ein Behandlungsplan, der zu Alter und Anliegen passt.
Therapie findet 1:1 statt — eine Therapeutin oder ein Therapeut, eine Patientin oder ein Patient. Bei Kindern beziehen wir Eltern eng ein, weil das, was zu Hause passiert, oft mehr Wirkung hat als das, was in der Praxis passiert.
Was wir behandeln
- Sprachstörungen bei Kindern — verzögerte Sprachentwicklung, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis.
- Aussprachestörungen — Lautbildung, Lispeln, Schwierigkeiten mit einzelnen Lauten.
- Redeflussstörungen — Stottern und Poltern, bei Kindern wie Erwachsenen.
- Myofunktionelle Störungen — Zungenfehlfunktion, häufig in Zusammenarbeit mit der kieferorthopädischen Behandlung.
- Stimmstörungen — Heiserkeit, eingeschränkte Belastbarkeit der Stimme, organische und funktionelle Stimmerkrankungen.
- Sprach- und Sprechstörungen nach neurologischen Erkrankungen — Aphasie und Dysarthrie nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei Erkrankungen wie Parkinson und Multipler Sklerose.
- Schluckstörungen (Dysphagie) — nach Operationen, neurologischen Erkrankungen oder bei altersbedingten Veränderungen.
Verfügbar in
Logopädie bieten wir aktuell in Himmelpforten an. Für Patientinnen und Patienten aus den Nachbargemeinden ist die Anfahrt gut machbar — Adresse und Anfahrt findest du auf der Standort-Page Himmelpforten.
Verordnung und Kasse
Logopädie ist eine Kassenleistung. Deine Ärztin oder dein Arzt stellt die Verordnung aus, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Großteil der Kosten. Du zahlst die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung, sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist. Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.
Eine Einheit dauert in der Regel 45 Minuten, bei Kindern häufig 30. Wie viele Einheiten verordnet werden, hängt vom Befund ab — Erstverordnungen umfassen je nach Diagnose zehn oder mehr Termine, Folgeverordnungen sind möglich.
Hausbesuche
Bei eingeschränkter Mobilität — typisch nach Schlaganfall oder bei fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen — sind Hausbesuche möglich, wenn die ärztliche Verordnung sie ausweist. Sprich uns an, wenn du unsicher bist, ob das in deinem Fall geht.