Was ist das
Krankengymnastik ist die klassische Form der Physiotherapie. Wir arbeiten mit aktiven Übungen, gezielten Bewegungen und Anleitung — das Ziel ist, Beweglichkeit, Kraft und Koordination Schritt für Schritt wieder aufzubauen.
Eine Sitzung beginnt mit einer kurzen Befundung: Wo zwickt es, was möchtest du erreichen, was steht auf der Verordnung. Daraus entsteht ein Behandlungsplan, den wir gemeinsam Sitzung für Sitzung anpassen.
Die Behandlung ist immer 1:1 — eine Therapeutin oder ein Therapeut, eine Patientin oder ein Patient. Keine Gruppen, keine Geräte-Reihen, an denen du dich alleine durchhangelst.

Was danach kommt
Die Verordnung ist nicht das Ziel, sondern der Anstoß. Wir nutzen die Therapie-Zeit, um dich an einen Punkt zu bringen, an dem du eigenständig weitermachen kannst. Aktivität ist langfristig der wichtigste Hebel — was du regelmäßig tust, wirkt nachhaltiger als das, was nur in der Praxis passiert.
Wir besprechen mit dir, was nach der Verordnung sinnvoll sein kann. Für viele ist das ein regelmäßiges Training, das gezielt belastet und dort entlastet, wo du es brauchst. Welche Form das hat — Reha-Sport, ein Sport, der dir Spaß macht, oder ein strukturiertes Training an Geräten — entscheidest du. Wir geben dir die Grundlage dafür mit, damit du weißt, worauf es bei dir ankommt.

Wann eingesetzt
- Nach Operationen, zum Beispiel an Knie, Hüfte oder Schulter
- Bei Rücken- und Nackenbeschwerden
- Nach Unfällen oder Verletzungen
- Bei Gelenkverschleiß (Arthrose) und chronischen Schmerzen
- Bei Haltungs- und Bewegungsstörungen
- In der Rehabilitation nach längerer Krankheit
Hinweis: Die individuelle Eignung klärt deine Verordnung beziehungsweise das Gespräch mit unseren Therapeutinnen und Therapeuten.
Verordnung und Kasse
Krankengymnastik ist eine Kassenleistung. Deine Ärztin oder dein Arzt stellt die Verordnung aus, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Großteil der Kosten. Du zahlst die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung, sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist.
Eine Einheit dauert in der Regel 20 Minuten. Wie viele Einheiten verordnet werden, hängt vom Befund ab — die typische Erstverordnung umfasst sechs Termine, Folgeverordnungen sind möglich. Selbstzahler-Termine bieten wir ebenfalls an, sprich uns gerne darauf an.
Häufige Fragen
- Brauche ich ein Rezept?
- In der Regel ja. Die Verordnung schreibt deine Ärztin oder dein Arzt aus. Selbstzahler-Termine sind ebenfalls möglich.
- Wie lange dauert eine Sitzung?
- Eine Einheit Krankengymnastik dauert in der Regel 20 Minuten.