Was ist das
Manche Kinder sprechen viel und gern — nur einzelne Laute wollen nicht so recht: Das S wird zum Lispeln, aus K wird T, das Sch klingt verwaschen. Auf der Verordnung heißt das dann Artikulationsstörung, Dyslalie oder Sigmatismus. Nach Sprachentwicklungsstörungen ist das der häufigste Grund, warum Kinder zu uns in die Logopädie kommen.
In der Befundung klären wir zuerst, was genau passiert: Kann das Kind den Laut nicht bilden, weil Zunge und Lippen die Bewegung noch nicht beherrschen? Oder hört es den Unterschied zwischen ähnlichen Lauten nicht sicher heraus? Beides sieht im Ergebnis ähnlich aus, wird aber unterschiedlich behandelt.
Danach arbeiten wir Schritt für Schritt: Laut hören und erkennen, Laut einzeln bilden, dann in Silben, Wörtern, Sätzen — bis er im freien Sprechen von alleine sitzt.

Wann eingesetzt
- Bei Lispeln (Sigmatismus) und anderen fehlgebildeten Lauten
- Wenn Laute ersetzt oder weggelassen werden (zum Beispiel „Tuchen" statt „Kuchen")
- Wenn ein Kind für Außenstehende schwer verständlich ist
- Bei Schwierigkeiten, ähnlich klingende Laute zu unterscheiden
- Wenn die Aussprache vor dem Schuleintritt noch deutlich auffällig ist
Hinweis: Die individuelle Eignung klärt eure Verordnung beziehungsweise das Gespräch mit unseren Therapeutinnen und Therapeuten.

Was zuhause weiterläuft
Ein neuer Laut wird in der Therapie angebahnt — automatisiert wird er im Alltag. Dafür bekommt ihr kleine, machbare Übungen mit: ein paar Minuten am Tag, spielerisch verpackt. Wir zeigen euch genau, worauf ihr achten sollt und was ihr getrost ignorieren könnt, damit das Üben zuhause nicht in Korrigieren und Frust kippt.
Unsere Methoden
- Lautbefund: Welche Laute sind betroffen, in welchen Positionen?
- Überprüfung der Lautunterscheidung (auditive Diskrimination)
- Klassische Artikulationstherapie, vom Einzellaut bis zum freien Sprechen
- Phonologische Therapieansätze, wenn das Lautsystem betroffen ist
- Mundmotorische Übungen, wo sie das Lautbilden unterstützen
- Elternanleitung fürs Üben zuhause
Verordnung und Kasse
Die Verordnung stellt die Kinderärztin oder der Kinderarzt aus. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, für Kinder unter 18 entfällt die Zuzahlung. Eine Einheit dauert je nach Verordnung 30 oder 45 Minuten.
Häufige Fragen
- Mein Kind lispelt. Muss das behandelt werden?
- Nicht automatisch. Manche Ausspracheauffälligkeiten verwachsen sich, andere nicht — das hängt vom Alter und vom Lautbefund ab. Sprich es bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt an, dort wird entschieden, ob eine Verordnung sinnvoll ist.
- Bis wann sollte die Aussprache „fertig" sein?
- Die meisten Laute sitzen bis zum Schuleintritt. Einzelne schwere Laute wie S oder Sch dürfen etwas länger dauern. Wenn dein Kind mit vier oder fünf Jahren noch viele Laute ersetzt oder schwer verständlich ist, lohnt sich ein Blick darauf.
- Wie lange dauert eine Artikulationstherapie?
- Das hängt davon ab, wie viele Laute betroffen sind und wie gut das Üben zuhause klappt. Bei einem einzelnen Laut geht es oft schneller, bei mehreren betroffenen Lauten sind Folgeverordnungen üblich.